Je mehr Druck von möglichst vielen Seiten und aus verschiedenen Gründen kommt, umso mehr Zugzwang entsteht !
Innerhalb /zwischen den Ortsschildern :
- Grundstücksbesitzer können Privatleute oder öffentliche Einrichtungen sein > Gemeinde > örtliche Bauhöfe
Außerhalb :
- Landwirte bei Grünland, Ackerland und Feldrainen > persönlich/übers Landwirtschaftsamt
- Straßenbauämter bei Böschungen > ,,Landschaftsgärtner"
- Naturschutzbehörden bei Biotopen
Bsp. Kulap-Flächen : Trotz Vertrags-Auflagen muss eine Nutzbarkeit für Futtergewinnung möglich bleiben >
Aber : Verbot, bedenkliche Futtermittel an Tiere zu verfüttern ! > bei JKK-Verseuchung muss drübergeschaut und ne
Ausnahme von den Auflagen erwogen werden !
So eine Anfrage kann nicht ignoriert werden ! Mir hat das LWA vermittelt, dass Bewirtschafter mich anriefen, denn deren Namen durften die Ämter aus Datenschutzgründen nicht rausgeben
Bsp. Straßenbau-Link zu offiz. Anschrieb in Bayern, noch gar nicht so alt
auf den kann man sich z.B. mit berufen
http://www.ak-kreuzkraut.de/app/downloa ... 1470080211weiteres
http://www.ak-kreuzkraut.de/recht-geset ... -pflanzen/Scrollen
Dieser ak hat überhaupt sehr viel wichtige Info auf seiner Seite, auch neueres, das sollten wir jeder für sich passend nutzen;
Muster für Anschreiben, etc.
Erkannte Gefahr muss bekannt gemacht werden, dann entsteht Zugzwang !
Es sind langfristig alle betroffen, weil Erntemaschinen nicht alles schädliche aussortieren können und dann Produktionsausfälle
für Arznei- und Lebensmittel resultieren, wir hatten bereits Rückrufe und Lieferstopps wegen PA-Belastung !!!
Wildblumenstrauss aus der Brachwiese als Sonntagsgruß ?
Lasst bloß Eure Kinder oder Enkel etc. nicht unbeaufsichtigt in solche Wiesen laufen !
Macht alle mit, das JKK wartet nicht, es nutzt jeden Fehler und jedes Abwarten gnadenlos zur Ausbreitung !
Sincerity